Sterbefall - Erste Schritte

Was ist zu tun wenn . . .

1. Der Sterbefall im Hause oder Hospiz eintritt

•Arzt benachrichtigen (Hausarzt oder wenn nicht erreichbar 110/112)
•Papiere für den Arzt bereithalten (Personalausweis / Pass)
•Totenschein vom Arzt ausstellen lassen
•Bestattungsinstitut für die Überführung anrufen

2. Der Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt

•die Krankenhäuser oder Altenheime übernehmen meistens die erforderlichen Benachrichtigungen selbst
•Bestattungsinstitut für die Überführung anrufen

3. Unnatürlicher Tod durch Unfall, Verbrechen, Suizid oder ungeklärte Todesart

•Polizei benachrichtigen (110)
•Überführung wird von der Polizei zum Institut für Rechtsmedizin veranlasst
•Bestattungsinstitut zur Erledigung weiterer Formalitäten beauftragen

4. Zwingend erforderliche Unterlagen im Sterbefall!

Um Ihnen sämtliche Formalitäten abnehmen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen der/des Verstorbenen:
•  Personalausweis, bei ausländischen Staatsangehörigen den ausländischen Pass (Reisepass) im Original (Aufenthaltstitel) -  Ebenfalls vom Ehepartner den ausländischen Pass / Aufenthaltstitel in Kopie
•  Familienpapiere im Original (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, oder Familienbuch, evtl. rechtskräftiges Scheidungsurteil usw.)
•  Krankenversichertenkarte
•  Rentenbescheid / Pensionsnummer
•  Grabbrief, Grabnachweiskarte
•  Versicherungsscheine von bestehenden Sterbegeld- oder      Bestattungsvorsorgeversicherungen im Original
•  Falls vorhanden den Schwerbehinderten Ausweis

Sollten Urkunden oder andere Unterlagen nicht vorhanden oder derzeit nicht auffindbar sein, wird die Besorgung erforderlich.
 




formalitaeten foehring tabelle
 


           
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